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SG Hildesheim, 16.11.2006 - S 35 AS 693/06 ER |
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SG Hildesheim, Entscheidung vom 16. November 2006 - S 35 AS 693/06 ER (https://dejure.org/2006,109928)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus SG Hildesheim, 16.11.2006 - S 35 AS 693/06
Das ist immer dann der Fall, wenn ohne den vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache im Fall des Obsiegens nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. Oktober 1977, 2 BvR 42/76, BVerfGE 46, 166, 179, 184). - LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2004 - L 7 AL 103/04
Auszug aus SG Hildesheim, 16.11.2006 - S 35 AS 693/06
Eine aus Gründen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gebotene Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Verfahren ist jedoch nur dann zulässig, wenn dem Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung unzumutbare Nachteile drohen und für die Hauptsache hohe Erfolgsaussichten prognostiziert werden können (LSG Nds., Beschluss vom 8. September 2004, L 7 AL 103/04 ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2006 - L 7 AS 403/05
Anrechnung der Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit und einem …
Auszug aus SG Hildesheim, 16.11.2006 - S 35 AS 693/06
Nach der ständigen Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen ist Voraussetzung für die Annahme des Anordnungsgrunds, dass die Dringlichkeit einer Entscheidung im Eilverfahren zum maßgebenden Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch bestehen muss (Beschluss des Landessozialgerichts Nds.-Bremen vom 11. Oktober 2006, L 7 AS 267/05 ER; Beschluss des LSG Nds.-Bremen vom 9. Mai 2006, L 7 AS 403/05 ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2006 - L 7 AS 267/05
Auszug aus SG Hildesheim, 16.11.2006 - S 35 AS 693/06
Nach der ständigen Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen ist Voraussetzung für die Annahme des Anordnungsgrunds, dass die Dringlichkeit einer Entscheidung im Eilverfahren zum maßgebenden Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch bestehen muss (Beschluss des Landessozialgerichts Nds.-Bremen vom 11. Oktober 2006, L 7 AS 267/05 ER; Beschluss des LSG Nds.-Bremen vom 9. Mai 2006, L 7 AS 403/05 ER).